Gesetzlich versicherte Patienten

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten werden bei entsprechender Indikation vollständig übernommen. Im Rahmen eines ersten Termins in unserer Praxis, der sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde, treffen wir eine Einschätzung über das mögliche Vorliegen einer psychischen Störung und stellen ein Formular mit Empfehlungen zur weiteren Behandlung aus. Bis zum Beginn der Psychotherapie kann ggfs. eine weitere Wartezeit erforderlich sein. Die Psychotherapeutische Sprechstunde können Patienten mehrfach in unterschiedlichen Praxen wahrnehmen.

Image

Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung

Unsere Praxis ist von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung von Patienten aller gesetzlichen Krankenversicherungen zugelassen. Falls Sie eine Überweisung für Psychotherapie haben, so bringen Sie diese gerne mit. Es genügt ansonsten auch, wenn Sie Ihre Krankenversicherungskarte zum Erstgespräch, bzw. während der laufenden Psychotherapie jeweils zu Quartalsbeginn, mitbringen.